Vereinssatzung

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Sportart Volleyball und aller damit verbundenen sportlichen Aktivitäten.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen im Breiten- und Wettkampfsport der Sportart Volleyball verwirklicht. Der Aufbau und die Durchführung umfassender Trainings- und Übungsprogramme werden durch sachgemäß ausgebildete Trainer /-innen bzw. Übungsleiter /-innen realisiert.
weiter zur Vereinssatzung