Kleine VSV-Rechtsecke: Mitgliedschaft im Verein

Kleine VSV-Rechtsecke: Mitgliedschaft im Verein

Unser Verein ist ein eingetragener, gemeinnütziger Sportverein mit dem Hauptzweck Betreiben des Volleyballsportes.

In dieser Rechtsform besteht der Verein seit 1991 – mittlerweile besitzt der Verein 174 Mitglieder.

Die vereinsrechtlichen Regelungen zur Mitgliedschaft in unserem Verein sind in der Vereinssatzung

  • 5 (Mitgliedschaften) festgelegt.

Nachfolgend erhaltet Ihr eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und deren Beantwortung rund um die Mitgliedschaft im Verein.

 

Frage 1: Wie kann ich Mitglied im Verein werden?

Die Aufnahme im Verein erfolgt über Stellung eines Aufnahmeantrages (Vordruck), über den der Vereinsvorstand nach Abstimmung mit den jeweils zuständigen Trainern, Mannschaftsleitern bzw. Trainingsgruppenverantwortlichen entscheidet.

Zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Aufnahmeantrag ist die Unterzeichnung des Antrages durch die Antragstellenden.

Die Entscheidung wird auf dem Antrag vermerkt und dem neuen Mitglied zusammen mit seiner Mitgliedsnummer mitgeteilt.

 

Frage 2: Ich bin noch nicht volljährig. Müssen meine Eltern auf dem Aufnahmeantrag unterschreiben?

Ja.

Minderjährige ab Vollendung des 7. Lebensjahres sind bedingt geschäftsfähig (§ 104 BGB).

Sie dürfen allein einen Aufnahmeantrag stellen, jedoch ist der Aufnahmeantrag nur wirksam, wenn zudem ein Erziehungsberechtigter eingewilligt hat (§ 107 BGB). Das Vorliegen dieser Einwilligung ist durch Unterzeichnung des Aufnahmeantrages durch einen Erziehungsberechtigten bei Antragstellung nachzuweisen.

 

Frage 3: Muss ich eine Aufnahmegebühr bezahlen?

Ja. Die Höhe beträgt derzeit 20,00 EUR und ist mit der ersten Beitragszahlung zu überweisen. Nähere Angaben werden dir mit der Bestätigung der Aufnahme zusammen mi deiner Mitgliedsnummer mitgeteilt.

 

Frage 4: Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist an die Art der Mitgliedschaft gebunden.

Die Beitragszahlungspflicht gilt für die Dauer der Mitgliedschaft unabhängig von der Teilnahme an Training und Wettkämpfen.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Monatsbeitrag, dessen aktuelle Höhe auf dem Aufnahmeantrag und auf unserer Vereinshomepage www.gruenweiss-coschuetz.de zu lesen ist.

 

Frage 5: Wann ist der Mitgliedsbeitrag fällig?

Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld, d. h. unabhängig von der praktizierten Zahlungsweise ist für einen laufende Monat der zutreffende Beitrag gemäß § 7 Absatz (1) der Vereinssatzung mindestens einen Monat im Voraus auf das Vereinskonto zu überweisen.

Aus abrechnungstechnischen Gründen bittet dich der Verein, den Mitgliedsbeitrag, sofern du kein Fördermitglied bist, viertel-, halbjährlich oder auch als Jahresbeitrag im Voraus zu bezahlen.

Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Betrages auf unserem Vereinskonto.

 

Frage 6: Kann ich eine ruhende Mitgliedschaft beantragen?

Ja. Nach § 5 (Absatz (9) der Vereinssatzung musst du einen begründeten Antrag (in Textform, also als E-Mail möglich) an den Vereinsvortand stellen. Der prüft den Antrag die Begründung und wird nach Prüfung darüber entscheiden.

Die Entscheidung wird dir ebenfalls in Textform (E-Mail) mitgeteilt.

In der Zeit der ruhenden, beitragsfreien Zeit bis du von der Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb des Vereins ausgeschlossen. Deine Mitgliedsrechte und –pflichten ruhen in dieser Zeit, d. h. du musst auch keinen Beitrag zahlen. Zwingende Voraussetzung für eine ruhende und beitragsfreie Mitgliedschaft ist jedoch, dass zum Zeitpunkt des geplanten Beginns kein Beitragsrückstand besteht.

 

Frage 7: Ich möchte aus dem Verein austreten. Was muss ich tun und beachten?

Gemäß § 5 Absatz (7) der Vereinssatzung kannst du aus dem Verein durch Kündigung austreten.

Die Kündigungserklärung muss in Schriftform, also mit persönlicher Unterschrift, gegenüber dem Verein zum Ablauf eines Quartals erklärt werden. Die Übermittlung dieser Erklärung kann auch eingescannt als E-Mail an den Vorstand gehen bzw. an den Trainer / Mannschaftsleiter / Gruppenverantwortlichen übermittelt werden, der die Weiterleitung an den Vorstand übernimmt.

Zwingende Voraussetzung für eine Beendigung der Mitgliedschaft zum gewünschten Zeitpunkt ist, dass du keine Beitragsrückstände bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft hast und das zur Nutzung überlassene Vereinseigentum (in der Regel Wettkampfkleidung) an den Trainer / Mannschaftsleiter zurückgegeben hast. Der Vorstand ist berechtigt, eine abweichende Regelung zu treffen und wird dich in diesem Falle entsprechend informieren.

Sind mögliche Beitragszahlungsrückstände und / oder der Besitz von Vereinseigentum unstrittig und eine Begleichung der Rückstände oder die Rückgabe des Vereinseigentums noch nicht erfolgt, wird die Mitgliedschaft fortgesetzt bis eine Begleichung und / oder die Rückgabe erfolgt sind, wobei jeder weitere Mitgliedschaftsmonat als zusätzlich beitragspflichtig gilt.

Der Vorstand kann abweichende Regelungen treffen.

 

Frage 8: Ich bin noch nicht volljährig. Müssen meine Eltern die Kündigung mit unterschreiben?

Ja. Bei Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt analog zum Aufnahmeantrag, dass eine Kündigungserklärung des Mitglieds nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten wirksam ist.

Das Vorliegen dieser Einwilligung ist durch Unterzeichnung der Kündigungserklärung durch einen Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

 

Frage 9: Wann wird meine Spielerlizenz freigegeben?

Zwingende Voraussetzungen für die Freigabe einer gültigen Spiellizenz (A, J, S), wie im Kündigungsfalle, keine Beitragsrückstände und / oder die Rückgabe des zu Nutzung überlassenen Vereinseigentums.

Der konkrete Freigabezeitpunkt wird in der Regel durch das elektronische System (SAMS) des Landesfachverbandes vorgegeben und richtet sich in der Regel nach dem Datum des letzten auf einem Spielberichtsbogen eingetragenen Wettkampfeinsatzes der laufenden oder abgelaufenen Spielsaison, unter Berücksichtigung von in der Landesspielordnung oder der Landesjugendspielordnung festgelegten Sperrzeiten.

 

Dr. Holger Hecht                                                      Morena Radeke

Geschäftsführender Präsident                              Vereinsrechtswartin

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